Mitglied werden bei der SSG
- Die Aufnahme in die Stockstädter Schützengemeinschaft e.V. 1977 wird mit der Abgabe des ausgefüllten Aufnahmeantrags und zwei Passbildern beantragt.
- Es wird zwischen ordentlichen (aktiven) und außerordentlichen (passiven) Mitgliedern unterschieden. Weiter besteht die Möglichkeit der Aufnahme als Familienmitglied, Jugendmitglied oder als Kind.
- Ordentliche Mitglieder (dies sind i.d.R. aktive Schützen) genießen alle Rechte und unterwerfen sich allen Pflichten des Vereins.
- Außerordentliche Mitglieder sind Freunde und Gönner des Vereins, die nicht am Schießbetrieb teilnehmen.
- Familienmitglieder sind Ehepartner von Vereinsmitgliedern, deren Kinder oder Lebenspartner von Vereinsmitgliedern.
- Jugendliche im Sinne des Antrags sind Antragsteller zwischen 12 und 18 Jahren.
- Kinder im Sinne des Antrags sind Antragsteller unter 12 Jahren.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme gemäß jeweiligem Antrag.
- Die endgültige Aufnahme wird dem Antragsteller mit der Aushändigung eines Mitgliedsausweises bestätigt, eine eventuelle Ablehnung wird schriftlich mitgeteilt und bedarf keiner Begründung.
- Ein Wettkampfpass wird nur für ordentliche Mitglieder beantragt, die an entsprechenden Wettbewerben teilnehmen.
- Anträge auf Waffenbesitz werden grundsätzlich nur befürwortet wenn das Vereinsmitglied
- erfolgreich an einem Sachkundelehrgang teilgenommen hat,
- mindestens 12 Monate Vereinsmitglied ist und in dieser Zeit regelmäßig (min. 18 Trainingstage in den letzten 12 Monaten) am Schießtraining teilgenommen hat,
- das erforderliche Mindestalter besitzt.
Anmerkung: Gem. WaffG. ist die zulassende Behörde verpflichtet vor der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die Zuverlässigkeit des Antragstellers zu prüfen, dies erfolgt durch eine Anfrage beim Bundeszentralregister.
Aufnahmeantrag hier downloaden
Satzung hier downloaden
Gebührenordnung hier downloaden
SSG-Beitragsordnung_Arbeitsordnung-2022-09-30.pdf (498,4 KiB)
Jahresbeitrag
Kinder bis 14 Jahre | 36,-€ |
Jugendliche ab 14 Jahre sowie Schüler + Studenten | 48,-€ |
Erwachsene ab 18 Jahre (aktiv) | 120,-€ |
Erwachsene Bogenschützen ab 18 Jahre (aktiv) | 90,-€ |
Familientarif aktive Schützen (2 Erwachsene + Kinder bis 14 Jahre) | 200,-€ |
Familientarif aktive Bogenschützen (2 Erwachsene + Kinder bis 14 Jahre) | 150,-€ |
Fördernde Mitglieder (passiv) | 48,-€ |
Aktive Schützen mit einer Behinderung | 120,-€ |
Aktive Bogenschützen mit einer Behinderung | 90,-€ |
Ehrenmitglieder | Beitragsfrei |
Aufnahmegebühren
Einmalige Aufnahmegebühr | 200-€ |
Einmalige Aufnahmegebühr für Familien | 230,-€ |
Bei späterem Eintritt von Familienmitgliedern: | 30,-€ |
Standgebühren für fördernde Mitglieder (passiv)
10m Stand | 5,-€ |
15m Stand (Fallscheibenanlage) | 20,-€ |
25, 50 und 100m Stand | 15,-€ |
Bogenplatz | 10,-€ |
Scheibengebühr nach Preisliste im Aushang der Schießstände Bogengebühr für 3D Ziele im Aushang des Bogenplatzes.
Arbeitsleistungen
Pro Mitglied sind 10 Stunden an allgemeinen Arbeitsleistungen pro Kalenderjahr zu erbringen.
5 Stunden können davon in 3 Mal Standaufsichten oder Thekendienste gewandelt werden.
(Nur wer an einer Unterweisung für "verantwortliche Standaufsicht" teilgenommen hat, und vom Vorstand als solche bestellt ist, kann diese in Standaufsichten wandeln).
Abgeltungsbeträge
• Pro nicht geleistete Stunde allgemeine Arbeitsleistungen = 20,- €
• Pro nicht geleistete Stunde Standaufsicht oder Thekendienst = 33,- €